Vorstandssprechstunde 2025

Termine folgen im neuen Jahr


Liebe Vereinsmitglieder,
auf der Grundlage der Beschlüsse der 30. MGV am 28.04.2024, sind wir gemäß der Vereinsordnung verpflichtet, die Energieanlage des Vereins in der Zeit
vom 30.11.2024 bis 22/23.02.2024, abzuschalten.
Mitglieder, die während dieser Zeit eine dauerhafte Stromversorgung benötigen, können einen Antrag auf unterbrechungsfreie Stromversorgung stellen. 
Der Antrag muss schriftlich (per Brief, per E-Mail) an den Vorstand gerichtet werden. Die Anträge werden im Einzelfall geprüft.
Tim Büttner 
Vereinsvorsitzender

!!Achtung!!

Die gesamte Anlage ist als stromführend zu betrachten.