Diese Seite ersetzt nicht das Lesen des Pachtvertrages, der Satzung sowie der Gartenordnung und Vereinsordnung.
Gemäß Bundeskleingartengesetz ist das übernachten im Garten nicht verboten. Lediglich das dauerhafte wohnen (länger als 3 Monate) ist nicht zulässig.
Ja, die kleingärtnerische Nutzung sieht den Anbau von Obst und Gemüse vor.
In welchem Umfang das erfolgen soll kläre bitte mit dem Gartenfachberater und dem Vorstand bereits beim Abschluss des Pachtvertrages.
Gemeinschaftsstunden sind Teil des Vereinslebens und dienen der Werterhaltung der Anlage, Gestaltung des Vereinslebens u.v.a.m.. Sich daran zu beteiligen ist die Pflicht eines jeden Mitgliedes, es sei denn das Vereinsmitglied ist von der Ableistung der Gemeinschaftsstunden befreit .
Wer in unserem Verein einen Garten pachten möchte muss entsprechend unserer Satzung Vereinsmitglied sein.
Die Hecken an der Grundstücksgrenze dürfen max. 1,20m sein.
innerhalb des Gartens max. 1,50m.
Grundsätzlich gilt, der Blick in den Garten soll nicht behindert werden, da es sich um öffentliches Grün handelt.
Immer dann wenn eine bauliche Veränderung im Garten vorgenommen wird. Insbesondere wenn ich ein neues Bauwerk errichten möchte das höher als 1,50 m ist.
Am besten ist es bereits in der Planungsphase mit dem Vorstand Kontakt aufzunehmen und alle Fragen zu klären. Das Spart Ärger und Geld.
Direkt auf der Grundstücksgrenze darf der Zaun/ Sichtschutz max. 1,10m hoch sein.
Ca. 1...2m von der Grundstücksgrenze kann ein Sichtschutz errichtet werden. Vor Baubeginn sollte jedoch der Vorstand über das Vorhaben informiert werden.
Grundsätzlich gilt, der Blick in den Garten soll nicht behindert werden, da es sich um öffentliches Grün handelt.
Grundsätzlich ist das fliegen von Drohnen über dem eigenen Garten möglich. Die gesetzlichen Regelungen des Luftverkehrsgesetzes sind verbindlich.
Da beim Drohnenfliegen die Belästigung Dritter zu unterbleiben hat, ist der Betrieb von Drohnen im Gartenverein nicht möglich. Nutze bitte Flächen außerhalb des Vereins, es sind ausreichend Flächen vorhanden.
Grundsätzlich darf der Pächter in seinem Garten eine PV Anlage installieren und betreiben.
Jedoch darf diese Anlage nicht mit dem Energieversorgungsnetz der Gartenanlage verbunden werden.
Näheres ist in der Gartenordnung geregelt.
Hinweis: Immer erst mit dem Vorstand sprechen, das erspart Ärger im Nachhinein.
Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden. Nur ist der Kleingarten kein Schwimmbecken-anbaugebiet. Deshalb die Regeln der Gartenordnung gründlich lesen und im Zweifelsfall, vor dem Kauf des Pools mit dem Vorstand sprechen.
Der Anbau von Cannabis, auch im gesetzlichen Rahmen, ist im Kleingartenverein nicht gestattet.
Diese Regelung ist in der Gartenordnung verankert. Ausnahmen werden nicht gewährt. Anfragen von Anbaugemeinschaften sind daher zwecklos.
Kleingärtner sind zum naturnahen und biologischem Gärtnern angetreten. Der Einsatz von Pestiziden gehört nicht dazu.
Deshalb, die mechanische und natürliche Unkrautbeseitigung (Nützlinge, Pflanzenkombinationen usw.)
haben den absoluten Vorrang. Bei Fragen dazu wendet Euch an erfahrene Gartenfreunde und den Fachberater im Vorstand.
Gegen einen Gartenteich ist nichts einzuwenden. Diese dürfen jedoch nur mit natürlichen Baustoffen und Teichfolie oder als fertiger Kunststoffteich, angelegt werden. Die Größe muss der Größe des Gartens angepasst sein. Auch hier gilt, erst mit dem Vorstand sprechen, dann bauen.
Ja, Eure lieben Tierchen dürfen im Kleingarten sein. Hunde und Katzen sind so zu halten das sie die Nachbarn nicht stören bzw. gefährden. Hundehalter müssen ggf. Zäune entlang der Außengrenzen ihres Gartens bauen. Kaninchen, Hasen, Meerschweine usw. können während des Aufenthaltes im Garten ebenfalls dort sein. Haustiere dürfen generell nicht unbeaufsichtigt im Garten frei laufen.