Gemäß Bundeskleingartengesetz ist das übernachten im Garten nicht verboten. Lediglich das dauerhafte wohnen (länger als 3 Monate) ist nicht zulässig.
Ja, die kleingärtnerische Nutzung sieht den Anbau von Obst und Gemüse vor.
In welchem Umfang das erfolgen soll kläre bitte mit dem Gartenfachberater und dem Vorstand.
Gemeinschaftsstunden sind Teil des Vereinslebens und dienen der Werterhaltung der Anlage, Gestaltung des Vereinslebens u.v.a.m.. Sich daran zu beteiligen ist die Pflicht eines jeden Mitgliedes, es sei denn das Vereinsmitglied ist befreit von der Ableistung der Gemeinschaftsstunden.
Wer in unserem Verein einen Garten pachten möchte muss entsprechend unserer Satzung Vereinsmitglied sein.
Die Hecken an der Grundstücksgrenze dürfen max. 1,20m sein.
innerhalb des Gartens max. 1,50m.
Immer dann wenn eine bauliche Veränderung im Garten vornehme. Insbesondere wenn ich ein neues Bauwerk errichten möchte das höher als 1,50 m ist.
Am besten ist es bereits in der Planungsphase mit dem Vorstand Kontakt aufzunehmen und alle Fragen zu klären. Das Spart Ärger und Geld.
Direkt auf der Grundstücksgrenze darf der Zaun/ Sichtschutz max. 1,10m hoch sein.
Ca. 1...2m von der Grundstücksgrenze kann ein Sichtschutz errichtet werden. Vor Baubeginn sollte jedoch der Vorstand über das Vorhaben informiert werden.
Grundsätzlich gilt, der Blick in den Garten soll nicht behindert werden, da es sich um öffentliches Grün handelt.
Grundsätzlich ist das fliegen von Drohnen über dem eigenen Garten möglich. Die gesetzlichen Regelungen des Luftverkehrsgesetzes sind verbindlich.
Da beim Drohnenfliegen die Belästigung Dritter zu unterbleiben hat, ist der Betrieb von Drohnen im Gartenverein nicht möglich. Nutze bitte Flächen außerhalb des Vereins, es sind ausreichend Flächen vorhanden.